Beitragsordnung des Leibniz Sport Club e.V.
Ramskamp 64b, 25337 Elmshorn
(nachfolgend Verein genannt)
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühr fest.
Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Klasse |
Beitrags- Mitgliedsform |
|
Beitragshöhe |
|
Aufnahmegebühr |
|
12,90 € |
|
Aufnahmegebühr Familie |
|
29,00 € |
|
Monatlicher Grundbetrag Einzelmitgliedschaft |
|
12,90 € |
|
Monatlicher Grundbetrag Familienmitgliedschaft |
|
29,00 € |
01 |
Kinder bis 14 Jahre |
Quartalsbeitrag |
38,70 € |
02 |
Jugendliche bis 18 Jahre |
Quartalsbeitrag |
38,70 € |
03 |
Erwachsene über 18 Jahre |
Quartalsbeitrag |
38,70 € |
04 |
Ehrenmitglieder |
|
frei |
05 |
Ehepaare |
|
|
06 |
Familienbeitrag mit Kindern |
Quartalsbeitrag |
87,- € |
|
1. Kind |
|
Inkl. |
|
2. Kind |
|
Inkl. |
|
3. Kind |
|
Inkl. |
07 |
Azubis, Wehpflichtige, Ersatzdienstleistende, |
|
12,90 € |
|
Studenten ( 18-27 Jahre) |
|
|
08 |
Rentner, Pensionäre |
|
12,90 € |
09 |
Fördernde Mitglieder |
|
dto. |
10 |
Kartengebühr für Mitgliedsausweise bei Verlust oder Nicht-Rückgabe bei Austritt |
|
30,00 € |
Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 06-09 müssen beantragt werden und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06-09.
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportverbundes Schleswig-Holstein ( LSV), die Verwaltungsgenossenschaft und die GEMA in der Höhe der vom LSV festgelegten Sätze.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung, jeweils zum Anfang eines Quartals per Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei nicht vertretbaren Rücklastschriften, wird der fällige Beitrag zzgl. der Rücklastschriftgebühren innerhalb der nächsten 14 Tage erneut eingezogen.
Bei Eintritt nach dem 15. eines Monats wird der Beitrag ab dem kommenden Monat für das restliche Quartal eingezogen.
Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§4 Gebühren
Fitnessraum: _____________________
Für zusätzliche Sportangebote ( Sportkurse, Events, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung ( EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder, werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§5 Vereinskonto
Bankverbindung: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG (BLZ 221 914 05) Nr.: 44 00 000
IBAN: DE09221914050004400000
BIC: GENODEF1ELM
§6 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist durch die Satzung geregelt.