Leibniz Sportclub eV
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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Leibniz Sport Club e.V.

Ramskamp 64b, 25337 Elmshorn

(nachfolgend Verein genannt)

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühr fest.

  2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Beiträge

Klasse

Beitrags- Mitgliedsform

 

Beitragshöhe

 

Aufnahmegebühr

 

12,90 €

 

Aufnahmegebühr Familie

 

29,00 €

 

Monatlicher Grundbetrag Einzelmitgliedschaft

 

12,90 €

 

Monatlicher Grundbetrag Familienmitgliedschaft

 

29,00 €

01

Kinder bis 14 Jahre

Quartalsbeitrag

38,70 €

02

Jugendliche bis 18 Jahre

Quartalsbeitrag

38,70 €

03

Erwachsene über 18 Jahre

Quartalsbeitrag

38,70 €

04

Ehrenmitglieder

 

frei

05

Ehepaare

 

 

06

Familienbeitrag mit Kindern

Quartalsbeitrag

87,- € 

 

1. Kind

 

Inkl.

 

2. Kind

 

Inkl.

 

3. Kind

 

Inkl.

07

Azubis, Wehpflichtige, Ersatzdienstleistende,

 

12,90 €

 

Studenten ( 18-27 Jahre)

 

 

08

Rentner, Pensionäre

 

12,90 €

09

Fördernde Mitglieder

 

dto.

10

usw.

 

dto.

 

 

  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 06-09 müssen beantragt werden und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06-09.

  3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportverbundes Schleswig-Holstein ( LSV), die Verwaltungsgenossenschaft und die GEMA in der Höhe der vom LSV festgelegten Sätze.

  4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung, jeweils zum Anfang eines Quartals per Lastschriftverfahren eingezogen.

  5. Bei nicht vertretbaren Rücklastschriften, wird der fällige Beitrag zzgl. der Rücklastschriftgebühren innerhalb der nächsten 14 Tage erneut eingezogen.

  6. Bei Eintritt nach dem 15. eines Monats wird der Beitrag ab dem kommenden Monat für das restliche Quartal eingezogen.

  7. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

 

§4 Gebühren

Fitnessraum: _____________________

  1. Für zusätzliche Sportangebote ( Sportkurse, Events, Rehabilitationsprogramme usw.) Können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

  2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung ( EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder, werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

 

§5 Vereinskonto

Bankverbindung: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG (BLZ 221 914 05) Nr.: 44 00 000

IBAN: DE09221914050004400000

BIC: GENODEF1ELM

 

§6 Vereinsaustritt

Der Vereinsaustritt ist durch die Satzung geregelt.

 

 

 

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